AGB
von VERMED - Michael Grenzebach, Vertrieb für Medizin- und
Computertechnik
1. Geltung der
Bedingungen
2. Angebote,
Auftragsbestätigung
4. Lieferzeiten, Verzugsschaden, Teillieferungen
6. Zahlungen
8.
Eigentumsvorbehalt 9. Rücktritt
10.
Gewährleistung bei Kaufverträgen
11.
Reparaturaufträge, Datensicherung
12.
Vergebliche Fehlersuche
13.
Kostenvoranschlag
14.
Berechnung des Auftrages
15.
Pfandrecht
16.
Gewährleistung für Reparaturarbeiten
17.
Lagerkosten/Verwahrung/Verwertung
18.
Haftung
Es gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von VERMED -
Michael Grenzebach, nachfolgend VERMED genannt:
Anderslautende AGB des Bestellers werden auch ohne ausdrücklichen
Widerspruch von VERMED selbst im Falle unserer Lieferung nicht
Vertragsbestandteil.
Die Verantwortung für die Auswahl der bestellten Ware und die damit
beabsichtigten Ergebnisse liegt beim Kunden, sofern die Bestellung nicht
auf eine gesondert zu vergütende Beratungsleistung mit entsprechender
schriftlicher Kaufempfehlung von VERMED zurückgeht
Die Angebote von VERMED sind frei widerruflich und lediglich als
Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten durch den Kunden zu verstehen.
An den erteilten Auftrag (Kaufangebot) ist der Kunde ab Zugang bei VERMED
vier Wochen gebunden. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche
Auftragsbestätigung von VERMED oder durch Lieferung der bestellten Ware
zustande.
Alle Angaben in Prospekten, Anzeigen usw. sind - auch bezüglich der
Preise - unverbindlich.
Änderungen der Modelle, Konstruktionen oder der Ausstattung für
Lieferungen im Rahmen eines Vertrages behält sich VERMED ausdrücklich
vor, sofern diese Änderungen nicht grundlegender Art sind, der
vertragsgemäße Zweck nur unwesentlich eingeschränkt wird und die
Interessen des Käufers nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.
Die
Preise verstehen sich ab unserer jeweiligen Niederlassung oder Geschäftsstelle.
Fracht- und besondere Verpackungskosten hat der Käufer zusätzlich zu
entrichten. Für Versand, Versicherung und Verpackung berechnen wir
innerhalb von Deutschland EUR 6,90 (Standard-Versand);
bei Nachnahme (betrifft alle Neukunden) zzgl. EUR 4,76
pro Bestellung. Hinweis: Die Post erhebt bei Nachnahme-Sendungen ein Übermittlungsentgeld
von 2,00 EUR.
Wenn wir Ihre Bestellung aus technischen Gründen in mehreren Teilen
ausliefern, berechnen wir den Versandkostenanteil selbstverständlich nur
einmal.
Für Auslandstarife erhalten Sie eine separate Auftragsbestätigung. Es
gilt der jeweilige Mehrwertsteuersatz der Bundesrepublik
Deutschland. Der
Versandkostenanteil wird gesondert mitgeteilt. Die Versanddauer beträgt 4
bis 8 Tage.
Bei Geschäften mit Vollkaufleuten gilt dies auch, wenn aufgrund leichter
Fahrlässigkeit von VERMED oder eines ausschließlich in ihrer Sphäre
liegenden Umstandes die tatsächliche Lieferung erst nach mehr als vier
Monaten erfolgen kann.
Falls anderes nicht vereinbart, gelten zur Erbringung von Dienstleistungen
gegenüber Endverbrauchern und Gewerbetreibenden (Ärzte, Rettungsdienste
usw.) folgende Berechnungssätze:
Für jeden gefahrenen Kilometer: EUR 0,30 (netto), entspricht EUR 0,36 (brutto)
Für jede angefangene Fahrtstunde: EUR 50,- (netto), entspricht EUR 59,50
(brutto)
Für jede angefangene Arbeitsstunde: EUR 67,50 (netto), entspricht EUR 80,33 (brutto)
Vereinbarte Lieferzeiten können nur eingehalten werden, wenn der Käufer
den ihm obliegenden Pflichten (zum Beispiel fristgerechte Leistung einer
vereinbarten Anzahlung, vollständige Beibringung etwa bereitzustellender
Unterlagen etc.) nachgekommen ist. Bei nachträglichen Änderungs- oder
Ergänzungswünschen des Käufers verlängert sich die Lieferzeit
angemessen.
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware
versandt oder die Versandbereitschaft dem Käufer mitgeteilt wird. Hält
VERMED Liefertermine nicht ein, so hat der Käufer VERMED schriftlich eine
angemessene Nachfrist zu setzen, die mit Zugang der Nachfristsetzung bei
VERMED beginnt. Der Käufer ist erst nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann der Käufer nur verlangen, wenn
VERMED oder ihre Erfüllungsgehilfen den Verzugsschaden vorsätzlich oder
grob fahrlässig herbeigeführt haben. Das Recht zum Rücktritt vom
Vertrag bleibt unberührt. Ein Rücktritt des Käufers vom gesamten
Vertrag wegen teilweisen Verzuges oder teilweiser Unmöglichkeit ist nur
zulässig, wenn die bereits erbrachte Teilleistung für den Käufer
nachweislich ohne Interesse ist.
Auch bei vereinbarten Fristen und Terminen hat VERMED nicht Liefer- und
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt zu vertreten. Als höhere
Gewalt gelten insbesondere Krieg, Aufruhr, Eingriffe von hoher Hand,
Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, Streik oder Aussperrung,
Rohstoff- oder Energiemangel sowie nicht vermeidbare Betriebs- oder
Transportstörungen wie zum Beispiel Stromausfall, Feuer, Wassereinbrüche
oder den Transport beeinträchtigende Witterungseinflüsse. Dies gilt auch
dann, wenn die vorstehenden Bedingungen bei den Vorlieferanten von VERMED
eintreten oder VERMED unverschuldet von diesen nicht beliefert wird trotz
entsprechender Verträge, die den durch die Vereinbarung mit dem Käufer
entstandenen Bedarf gedeckt hätten.
In diesem Fall ist VERMED berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die
Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder
teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Hat VERMED die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen oder Termine
zu vertreten, oder befindet sie sich in Verzug, so hat der Käufer im
Falle eines eingetretenen Schadens Anspruch auf eine Verzugsentschädigung
in Höhe
von 1/2 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch
höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen
Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche,
insbesondere Schadenersatzansprüche jeder Art, sind ausgeschlossen,
sofern der Käufer nicht nachweist, daß es sich um einen typischen und
vorhersehbaren Schaden handelt.
VERMED ist jederzeit zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt,
sofern dies für den Käufer zumutbar ist.
5.
Annahmeverzug des Käufers, Schadenersatz
Nimmt der Käufer die Ware nicht ab, so ist VERMED berechtigt, nach
Setzung und fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von mindestens 10 Tagen vom
Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu
verlangen. Im letzteren Fall können 15 % des Kaufpreises ohne Nachweis
als Entschädigung verlangt werden, soweit nicht nachweislich nur ein
geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich
eingetretenen höheren Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Anstelle der Geltendmachung der oben genannten Rechte ist VERMED nach
Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist auch berechtigt,
anderweitig über die Ware zu verfügen und den Käufer anschließend in
angemessener verlängerter Frist zu beliefern.
Verzögert sich der Versand der Ware auf Wunsch des Käufers um mehr als
einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, so ist VERMED
berechtigt, die durch die Lagerung entstehenden Kosten - bei Lagerung in
den Räumen von VERMED - dem Käufer in Rechnung zu stellen.
Alle
Rechnungen sind sofort zahlbar ohne Abzug. Bei Mailordergeschäften
erfolgt die Bezahlung per Vorauskasse, per Nachnahme, per PayPal oder per
Rechnung bei Auslieferung der bestellten Ware. Der Höchstbestellwert
bei Waren, die per Nachnahme
bestellt werden können, beträgt EUR 1.600,00 (brutto).
Bei Bestellungen von Neukunden, deren Rechnungswert EUR 1.600,00 (brutto) übersteigt,
erfolgt die Rechnungserteilung zu 60% bei Auftragserteilung und zu 40% bei
Übergabe der Anlage an den Kunden.
Bei Aufträgen, deren Rechnungswert EUR 10.000,00 (brutto)
übersteigt, erfolgt die Rechnungserteilung zu 60% bei
Auftragserteilung, zu 40% bei Übergabe der Anlage an den Kunden. Der
Rechnungsbetrag ist ohne Abzüge und für den Empfänger kostenfrei unter
Angabe der Rechnungsnummer auf eines der in der Rechnung angegebenen
Konten von VERMED zu überweisen. Bankspesen für Zahlungen in fremder Währung
gehen zu Lasten des Auftraggebers.
7.
Zahlungsverzug
Ist der Käufer im Verzug, so ist VERMED berechtigt, Zinsen in Höhe des
von seinen Kreditgebern berechneten Zinssatzes für offene
Kontokorrentkredite oder 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der
Europäischen Zentralbank zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig.
VERMED ist ferner berechtigt, zusätzlich zu den Bankgebühren eine
Kostenpauschale von 30,00 EURO für die Bearbeitung nicht eingelöster
-"geplatzter"- Schecks oder von Rücklastschriften in Rechnung
zu stellen, sofern nicht von VERMED ein größerer Schaden oder vom
Käufer ein geringerer Schaden nachgewiesen wird
Bis zur Erfüllung aller (auch Saldo-) Forderungen, die VERMED aus jedem
Rechtsgrund gegen den Käufer und/oder seine Konzernunternehmen jetzt oder
künftig zustehen, werden VERMED die folgenden Sicherheiten gewährt, die
sie auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die
Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
Die Ware bleibt Eigentum von VERMED. Verarbeitung oder Umarbeitung
erfolgen stets für VERMED als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für
sie.
Für den Fall des Erlöschens des (Mit-) Eigentums von VERMED durch
Verbindung wird bereits jetzt vereinbart, daß das (Mit-) Eigentum des
Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Grundlage ist der
Rechnungswert) an VERMED übergeht. Der Käufer verwahrt (Mit-) Eigentum
von VERMED unentgeltlich und sorgfältig. Ware, an der VERMED (Mit-)
Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
Solange der Käufer mit Zahlungen gegenüber VERMED nicht in Verzug ist,
ist er berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen oder
Sicherungsübereignungen sind jedoch stets unzulässig.
Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (zum Beispiel
Ansprüche gegen Versicherungen oder aus unerlaubter Handlung) bezüglich
der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits
jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an VERMED ab. VERMED ermächtigt
ihn widerruflich, die abgetretenen Forderungen für Rechnung von VERMED im
eigenen Namen einzuziehen. Ein Widerruf darf nur erfolgen, wenn der
Käufer seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber VERMED nicht
nachkommt.
Auf Aufforderung von VERMED hat der Käufer die Abtretung offenzulegen und
VERMED die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben.
Der Käufer gibt, wenn er nicht gegen sofortige Barzahlung weiterverkauft,
den Eigentumsvorbehalt von VERMED in der Weise an seine Kunden weiter,
daß er sich diesen gegenüber selbständig gem. § 455 BGB das Eigentum
bis zur vollständigen Bezahlung vorbehält.
Bei Zugriffen Dritter - insbesondere des Gerichtsvollziehers - auf die
Vorbehaltsware hat der Käufer auf das Eigentum von VERMED hinzuweisen und
VERMED unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten und Schäden, die durch
solche Zugriffe entstehen, trägt der Käufer. Der Käufer ist
verpflichtet, die Vorbehaltsware gegen Diebstahl, Zerstörung,
Beschädigung und sonstige Beeinträchtigungen auf seine Kosten zu
versichern.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere bei
Zahlungsverzug - ist VERMED berechtigt, Vorbehaltsware auf Kosten des
Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der
Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der
Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch VERMED liegt,
soweit nicht das Abzahlungsgesetz etwas anderes bestimmt, kein Rücktritt
vom Vertrag.
Soweit VERMED nach den vorstehenden Regelungen zur Rücknahme von
Vorbehaltsware berechtigt ist, räumt der Käufer ihr und ihren
Beauftragten das unwiderrufliche Recht ein, seine Geschäftsräume zu den
geschäftsüblichen Zeiten, gegebenenfalls mit Fahrzeugen zum Zwecke der
Abholung der Vorbehaltsware zu betreten.
Neben den bereits angeführten Fällen besteht außerdem ein
Rücktrittsrecht für VERMED bei einer den Vertragszweck gefährdenden
Vertragsverletzung des Käufers, wenn eine Nachfristsetzung durch VERMED
mit Ablehnungsandrohung erfolglos geblieben ist.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab dem Tag des Erhalts der
Ware.
Daneben bzw. anschließend gilt eine evtl. Herstellergarantie, wobei die
Abwicklung von Garantiefällen - ggf. kostenpflichtig - über VERMED
erfolgen kann, ohne daß deshalb zusätzliche Gewährleistungs- oder
Garantieansprüche gegenüber VERMED begründet werden.
Der Käufer hat VERMED offensichtliche Mängel innerhalb von 2 Wochen bei
VERMED eingehend schriftlich mitzuteilen.
Bei Geschäften mit Vollkaufleuten muß der Käufer die Sendung bei
Ankunft unverzüglich auf Transport- und sonstige Schäden untersuchen und
VERMED von etwaigen Schäden oder Verlusten sofort durch eine schriftliche
Meldung unter Angabe des genauen Sachverhalts Mitteilung machen. Die
Vorschriften der §§ 377, 378 HGB bleiben ergänzend anwendbar.
In diesem Falle sind die mangelhaften Liefergegenstände in dem Zustand,
in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur
Besichtigung durch VERMED bereitzuhalten.
Gibt die Betriebsanleitung Hinweise zur Problemanalyse und
Fehlereingrenzung einer gelieferten Ware, wird der Käufer bei Störungen
nach diesen Hinweisen vorgehen, bevor er die Instandsetzung durch VERMED
verlangt.
Vor der Warenrücksendung ist im Gespräch mit VERMED die Fehlerhaftigkeit
der gelieferten Ware festzustellen. Die Warenrücksendung hat - sofern der
Kunde Vollkaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist -
frei Haus zu erfolgen.
Für die Überprüfung ungerechtfertigter oder unvollständiger
Rücksendungen von beanstandeter Ware kann VERMED eine
Bearbeitungspauschale von 50,00 EUR (incl. der gesetzl. MwSt.) erheben oder spezifisch abrechnen.
Eine Bearbeitungspauschale entfällt, sofern seit dem Verkauf und der Übergabe
der Ware durch VERMED noch nicht sechs Monate vergangen sind. Bei der
Erhebung der Bearbeitungspauschale ist dem Käufer der Gegenbeweis
vorbehalten, dass tatsächlich ein geringerer Schaden entstanden ist.
Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte
Eigenschaften oder wird er innerhalb der gesetzlichen
Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft,
liefert VERMED nach ihrer Wahl unter Ausschluß sonstiger
Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz oder bessert nach.
Regelmäßig sind dem Kunden mindestens zwei Nachbesserungsversuche
zumutbar.
Zugesicherte Eigenschaften liegen nur dann vor, wenn Beschreibungen der
Ware ausdrücklich als zugesicherte Eigenschaften schriftlich bezeichnet
worden sind.
Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach Setzung einer
angemessenen Frist fehl, so kann der Käufer nach Vorliegen der
gesetzlichen Voraussetzungen wahlweise Herabsetzung der Vergütung oder
Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Während der Durchführung einer Nachbesserung ist der Ablauf der
Gewährleistungsfrist gehemmt. Darüber hinaus bewirkt die Durchführung
von Gewährleistungsarbeiten keine Verlängerung der Gewährleistung für
das Produkt, sofern keine besonderen Umstände hinzutreten, die die
Verjährung unterbrechen. Auch ein vorsorglicher Austausch von
Geräteteilen erfolgt regelmäßig nur zur Beseitigung von gerügten
Mängeln im Sinne von § 639 II BGB und ohne Anerkenntnis des
Gewährleistungsanspruchs "in anderer Weise" (§ 208 BGB).
VERMED haftet für Mangelfolgeschäden wegen des Fehlens zugesicherter
Eigenschaften nur insoweit, als die Zusicherung gerade das Ziel verfolgte,
den Käufer vor dem eingetretenen Schaden zu schützen. Für untypische,
nicht vorhersehbare Schäden, insbesondere wegen des Auftretens von
Computerviren, besteht daher keine Haftung.
Werden Betriebs- und Wartungshinweise von VERMED nicht befolgt,
Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder
Gebrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen
entsprechen, oder Eingriffe von nicht ausdrücklich dazu autorisierten
Stellen vorgenommen, so entfällt die Gewährleistung insoweit, als
dadurch Mängel entstanden sind.
Liegt ein Mangel vor und ist eines der vorstehenden Kriterien erfüllt,
hat der Käufer zu beweisen, daß der Mangel nicht durch Eintritt einer
der vorstehenden Voraussetzungen entstanden ist.
Gebrauchte Geräte oder Ersatzteile werden unter Ausschluß jeglicher
Gewährleistung geliefert.
Die bei Auftragserteilung angegebenen Fehlerbeschreibungen und Diagnosen
gelten lediglich als Anhaltspunkte für die Fehlersuche.
Im Auftragsschein sind die zu erbringenden Leistungen zu bezeichnen. Der
Auftraggeber erhält hiervon eine Durchschrift.
Dem Kunden obliegt die vorsorgliche Datensicherung (Sicherungskopie).
Sofern VERMED ein Auftrag zur Datensicherung erteilt wird, kann nicht
zugesagt werden, daß dieser auch mit technisch vertretbarem Aufwand
erfüllbar ist.
Der bei der Fehlersuche entstandene und zu belegende Aufwand wird dem
Kunden in Rechnung gestellt, wenn ein Auftrag nicht ausgeführt werden
kann, weil der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftrat
oder ein benötigtes Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist oder der
Kunde durch sein Verschulden zum vereinbarten Termin nicht anwesend war
oder der Auftrag während der Ausführung zurückgezogen wurde.
Kostenvoranschläge sind für VERMED bis zum Ablauf von vier Wochen nach
Abgabe verbindlich. Sie dürfen jedoch um bis zu 10 % der veranschlagten
Summe überschritten werden, falls besondere Gründe dies rechtfertigen.
Die Kosten für die Erstellung eines Kostenvoranschlages richten sich nach
der Art des Gerätes. Die Höhe der Kosten wird nach der jeweils gültigen
Preisliste berechnet. Verlangt ein Kunde einen Kostenvoranschlag und wird
dann die Reparatur auf Wunsch des Kunden nicht ausgeführt, so braucht der
untersuchte Gegenstand nicht mehr in den Ursprungszustand zurückversetzt
zu werden, wenn dieses technisch und wirtschaftlich nicht vertretbar ist.
Wünscht der Auftraggeber Abholung oder Zustellung des
Auftraggegenstandes, erfolgen diese auf seine Rechnung und Gefahr. Die
Haftung bei Verschulden bleibt unberührt.
VERMED hat für ihre Forderungen aus dem Vertrag ein Pfandrecht an den von
ihr hergestellten oder ausgebesserten Sachen des Kunden, die bei der
Herstellung oder zum Zwecke der Ausbesserung in ihren Besitz gelangt sind.
Dieses Pfandrecht bezieht sich auch auf noch offene Forderungen aus
vorangegangenen Verträgen von VERMED mit dem Kunden.
Die Gewährleistung für Reparaturarbeiten bezieht sich nur auf
tatsächlich ausgeführte Reparaturen und das dabei eingebaute Material.
Für die im Außendienst durchgeführten Reparaturarbeiten kann die
Gewährleistung nach besonderer Vereinbarung entfallen, soweit die
werkstattübliche Überprüfung des Reparaturgegenstandes nicht möglich
ist. Der Kunde ist hierüber vor Durchführung der Reparatur zu
informieren. Auf seinen Wunsch ist die Reparatur in der Werkstatt
auszuführen.
VERMED behebt einen gewährleistungspflichtigen Mangel auf ihre Kosten im
Betrieb und trägt die zum Zwecke der Nachbesserung erforderlichen Lohn-,
Material-, Fracht- bzw. Transportkosten. Ist der Auftraggeber eine
juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der
Auftragsgegenstand zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, werden die
Fracht- bzw, Transportkosten von VERMED nicht übernommen.
Werden reparierte Gegenstände nicht innerhalb von 4 Wochen nach der
Abholaufforderung abgeholt, so kann VERMED vom Ablauf dieser Frist an ein
angemessenes Lagergeld verlangen.
Erfolgt nicht spätestens drei Monate nach der Abholaufforderung die
Abholung, entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und somit
jede Haftung für leicht fahrlässige Beschädigung oder Untergang.
Einen Monat vor Ablauf dieser Frist ist dem Kunden eine Verkaufsandrohung
zuzusenden. VERMED ist berechtigt, den Reparaturgegenstand nach
erfolglosem Ablauf dieser Frist zur Deckung seiner Kosten zum Verkehrswert
zu veräußern. Ein etwaiger Mehrerlös ist dem Kunden zu erstatten.
VERMED haftet - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für ihre
Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Ferner haftet VERMED bei der
Verletzung vertragswesentlicher Pflichten auch für leichte
Fahrlässigkeit. Die Haftung ist in diesem Fall als auch bei positiver
Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und aus
unerlaubter Handlung außerdem auf den Ersatz des typischen,
vorhersehbaren Schadens begrenzt. Dabei kann für den Verlust von Daten
keine Haftung übernommen werden, es sei denn, ein entsprechender Schaden
wäre auch durch regelmäßige, d.h. bei Kaufleuten zumindest tägliche
Sicherung nicht vermieden worden.
19.
Widerrufsrecht
Sie können
Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von
Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail an ) oder -
wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung
der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt
dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang
der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden
Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung)
und auch nicht vor Erfüllung unserer
Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1
und 2 EGBGB. Zur Wahrung der
Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der
Sache. Der
Widerruf ist zu richten an:
VERMED-Michael Grenzebach,
Kaiserin-Augusta-Allee 101, 10553 Berlin; Fax: +49(0) 30 -
70 01 43 29 60, Mail: seller@vermed.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten.Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
20.
Teilunwirksamkeit
Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser Allgemeinen
Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
21.
Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und
öffentlich rechtliche Sondervermögen ist Erfüllungsort der Ort unserer
Niederlassung oder Geschäftsstelle, an dem der Vertrag abgeschlossen
wird. Gerichtsstand ist in diesem Fall Berlin,
bei
der Zuständigkeit der Amtsgerichte
das Amtsgericht Pankow / Weißensee.
Auf diesem Vertrag und alle damit im Zusammenhang stehenden Streitigkeiten
ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme
des Einheitlichen UN-Kaufrechtsabkommens, des Einheitlichen Kaufgesetzes
(EKG) und des Einheitlichen Kaufabschlußgesetzes (EKAG) anwendbar.
Stand
08/2010 VERMED - Michael GrenzebachVertrieb von Medizin- und Computertechnik