AGB von VERMED -  Vertrieb für Medizintechnik, Michael Grenzebach

1. Geltung der Bedingungen
Es gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von VERMED - Vertrieb von Medizintechnik, Michael Grenzebach; nachfolgend VERMED genannt:
Anderslautende AGB des Bestellers werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch von VERMED selbst im Falle unserer Lieferung nicht Vertragsbestandteil.
Die Verantwortung für die Auswahl der bestellten Ware und die damit beabsichtigten Ergebnisse liegt beim Kunden, sofern die Bestellung nicht auf eine gesondert zu vergütende Beratungsleistung mit entsprechender schriftlicher Kaufempfehlung von VERMED zurückgeht

2. Angebote, Auftragsbestätigung
Die Angebote von VERMED sind frei widerruflich und lediglich als Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten durch den Kunden zu verstehen. An den erteilten Auftrag (Kaufangebot) ist der Kunde ab Zugang bei VERMED vier Wochen gebunden. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von VERMED oder durch Lieferung der bestellten Ware zustande.
Alle Angaben in Prospekten, Anzeigen usw. sind - auch bezüglich der Preise - unverbindlich.
Änderungen der Modelle, Konstruktionen oder der Ausstattung für Lieferungen im Rahmen eines Vertrages behält sich VERMED ausdrücklich vor, sofern diese Änderungen nicht grundlegender Art sind, der vertragsgemäße Zweck nur unwesentlich eingeschränkt wird und die Interessen des Käufers nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.

3. Preise, Berechnungssätzeort
Die Preise verstehen sich ab unserer jeweiligen Niederlassung oder Geschäftsstelle. Fracht- und besondere Verpackungskosten hat der Käufer zusätzlich zu entrichten. Für Versand, Versicherung und Verpackung berechnen wir innerhalb von Deutschland EUR 6,90 (Standard-Versand); bei Nachnahme (betrifft alle Neukunden) zzgl. EUR 4,76 pro Bestellung. Hinweis: Die Post erhebt bei Nachnahme-Sendungen ein Übermittlungsentgeld von 2,00 EUR.
Wenn wir Ihre Bestellung aus technischen Gründen in mehreren Teilen ausliefern, berechnen wir den Versandkostenanteil selbstverständlich nur einmal.
Für Auslandstarife erhalten Sie eine separate Auftragsbestätigung. Es gilt der jeweilige Mehrwertsteuersatz der Bundesrepublik Deutschland. Der Versandkostenanteil wird gesondert mitgeteilt. Die Versanddauer beträgt 4 bis 8 Tage.
Bei Geschäften mit Vollkaufleuten gilt dies auch, wenn aufgrund leichter Fahrlässigkeit von VERMED oder eines ausschließlich in ihrer Sphäre liegenden Umstandes die tatsächliche Lieferung erst nach mehr als vier Monaten erfolgen kann.
Falls anderes nicht vereinbart, gelten zur Erbringung von Dienstleistungen gegenüber Endverbrauchern und Gewerbetreibenden (Ärzte, Rettungsdienste usw.) folgende Berechnungssätze:
Für jeden gefahrenen Kilometer: EUR 0,30 (netto), entspricht EUR 0,36 (brutto)
Für jede angefangene Fahrtstunde: EUR 50,- (netto), entspricht EUR 59,50 (brutto)
Für jede angefangene Arbeitsstunde: EUR 67,50 (netto), entspricht EUR 80,33 (brutto)

4. Lieferzeiten, Verzugsschaden, Teillieferungen
Vereinbarte Lieferzeiten können nur eingehalten werden, wenn der Käufer den ihm obliegenden Pflichten (zum Beispiel fristgerechte Leistung einer vereinbarten Anzahlung, vollständige Beibringung etwa bereitzustellender Unterlagen etc.) nachgekommen ist. Bei nachträglichen Änderungs- oder Ergänzungswünschen des Käufers verlängert sich die Lieferzeit angemessen.
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware versandt oder die Versandbereitschaft dem Käufer mitgeteilt wird. Hält VERMED Liefertermine nicht ein, so hat der Käufer VERMED schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen, die mit Zugang der Nachfristsetzung bei VERMED beginnt. Der Käufer ist erst nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann der Käufer nur verlangen, wenn VERMED oder ihre Erfüllungsgehilfen den Verzugsschaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Das Recht zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Ein Rücktritt des Käufers vom gesamten Vertrag wegen teilweisen Verzuges oder teilweiser Unmöglichkeit ist nur zulässig, wenn die bereits erbrachte Teilleistung für den Käufer nachweislich ohne Interesse ist.
Auch bei vereinbarten Fristen und Terminen hat VERMED nicht Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt zu vertreten. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Krieg, Aufruhr, Eingriffe von hoher Hand, Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, Streik oder Aussperrung, Rohstoff- oder Energiemangel sowie nicht vermeidbare Betriebs- oder Transportstörungen wie zum Beispiel Stromausfall, Feuer, Wassereinbrüche oder den Transport beeinträchtigende Witterungseinflüsse. Dies gilt auch dann, wenn die vorstehenden Bedingungen bei den Vorlieferanten von VERMED eintreten oder VERMED unverschuldet von diesen nicht beliefert wird trotz entsprechender Verträge, die den durch die Vereinbarung mit dem Käufer entstandenen Bedarf gedeckt hätten.
In diesem Fall ist VERMED berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Hat VERMED die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen oder Termine zu vertreten, oder befindet sie sich in Verzug, so hat der Käufer im Falle eines eingetretenen Schadens Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe
von 1/2 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche jeder Art, sind ausgeschlossen, sofern der Käufer nicht nachweist, dass es sich um einen typischen und vorhersehbaren Schaden handelt.
VERMED ist jederzeit zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, sofern dies für den Käufer zumutbar ist.

5. Annahmeverzug des Käufers, Schadenersatz

Nimmt der Käufer die Ware nicht ab, so ist VERMED berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von mindestens 10 Tagen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im letzteren Fall können 15 % des Kaufpreises ohne Nachweis als Entschädigung verlangt werden, soweit nicht nachweislich nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich eingetretenen höheren Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Anstelle der Geltendmachung der oben genannten Rechte ist VERMED nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist auch berechtigt, anderweitig über die Ware zu verfügen und den Käufer anschließend in angemessener verlängerter Frist zu beliefern.
Verzögert sich der Versand der Ware auf Wunsch des Käufers um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, so ist VERMED berechtigt, die durch die Lagerung entstehenden Kosten - bei Lagerung in den Räumen von VERMED - dem Käufer in Rechnung zu stellen.

6. Zahlungen
Alle Rechnungen sind sofort zahlbar ohne Abzug. Bei Mailordergeschäften erfolgt die Bezahlung per Vorauskasse, per Nachnahme, per PayPal oder per Rechnung bei Auslieferung der bestellten Ware. Der Höchstbestellwert bei  Waren, die per Nachnahme bestellt werden können, beträgt EUR 1.600,00 (brutto).
Bei Bestellungen von Neukunden, deren Rechnungswert EUR 1.600,00 (brutto) übersteigt, erfolgt die Rechnungserteilung zu 60% bei Auftragserteilung und zu 40% bei Übergabe der Anlage an den Kunden.
Bei Aufträgen, deren Rechnungswert EUR 10.000,00 (brutto) übersteigt, erfolgt die Rechnungserteilung zu 60% bei Auftragserteilung, zu 40% bei Übergabe der Anlage an den Kunden. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzüge und für den Empfänger kostenfrei unter Angabe der Rechnungsnummer auf eines der in der Rechnung angegebenen Konten von VERMED zu überweisen. Bankspesen für Zahlungen in fremder Währung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

7. Zahlungsverzug

Ist der Käufer im Verzug, so ist VERMED berechtigt, Zinsen in Höhe des von seinen Kreditgebern berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite oder 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig.
VERMED ist ferner berechtigt, zusätzlich zu den Bankgebühren eine Kostenpauschale von 30,00 EURO für die Bearbeitung nicht eingelöster -"geplatzter"- Schecks oder von Rücklastschriften in Rechnung zu stellen, sofern nicht von VERMED ein größerer Schaden oder vom Käufer ein geringerer Schaden nachgewiesen wird

8. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller (auch Saldo-) Forderungen, die VERMED aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer und/oder seine Konzernunternehmen jetzt oder künftig zustehen, werden VERMED die folgenden Sicherheiten gewährt, die sie auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
Die Ware bleibt Eigentum von VERMED. Verarbeitung oder Umarbeitung erfolgen stets für VERMED als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie.
Für den Fall des Erlöschens des (Mit-) Eigentums von VERMED durch Verbindung wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Grundlage ist der Rechnungswert) an VERMED übergeht. Der Käufer verwahrt (Mit-) Eigentum von VERMED unentgeltlich und sorgfältig. Ware, an der VERMED (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
Solange der Käufer mit Zahlungen gegenüber VERMED nicht in Verzug ist, ist er berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind jedoch stets unzulässig.
Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (zum Beispiel Ansprüche gegen Versicherungen oder aus unerlaubter Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an VERMED ab. VERMED ermächtigt ihn widerruflich, die abgetretenen Forderungen für Rechnung von VERMED im eigenen Namen einzuziehen. Ein Widerruf darf nur erfolgen, wenn der Käufer seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber VERMED nicht nachkommt.
Auf Aufforderung von VERMED hat der Käufer die Abtretung offenzulegen und VERMED die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben.
Der Käufer gibt, wenn er nicht gegen sofortige Barzahlung weiterverkauft, den Eigentumsvorbehalt von VERMED in der Weise an seine Kunden weiter, dass er sich diesen gegenüber selbständig gem. § 455 BGB das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung vorbehält.
Bei Zugriffen Dritter - insbesondere des Gerichtsvollziehers - auf die Vorbehaltsware hat der Käufer auf das Eigentum von VERMED hinzuweisen und VERMED unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten und Schäden, die durch solche Zugriffe entstehen, trägt der Käufer. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware gegen Diebstahl, Zerstörung, Beschädigung und sonstige Beeinträchtigungen auf seine Kosten zu versichern.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere bei Zahlungsverzug - ist VERMED berechtigt, Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch VERMED liegt, soweit nicht das Abzahlungsgesetz etwas anderes bestimmt, kein Rücktritt vom Vertrag.
Soweit VERMED nach den vorstehenden Regelungen zur Rücknahme von Vorbehaltsware berechtigt ist, räumt der Käufer ihr und ihren Beauftragten das unwiderrufliche Recht ein, seine Geschäftsräume zu den geschäftsüblichen Zeiten, gegebenenfalls mit Fahrzeugen zum Zwecke der Abholung der Vorbehaltsware zu betreten.

9. Rücktritt
Neben den bereits angeführten Fällen besteht außerdem ein Rücktrittsrecht für VERMED bei einer den Vertragszweck gefährdenden Vertragsverletzung des Käufers, wenn eine Nachfristsetzung durch VERMED mit Ablehnungsandrohung erfolglos geblieben ist.

10. Gewährleistung bei Kaufverträgen
Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab dem Tag des Erhalts der Ware.
Daneben bzw. anschließend gilt eine evtl. Herstellergarantie, wobei die Abwicklung von Garantiefällen - ggf. kostenpflichtig - über VERMED erfolgen kann, ohne dass deshalb zusätzliche Gewährleistungs- oder Garantieansprüche gegenüber VERMED begründet werden.
Der Käufer hat VERMED offensichtliche Mängel innerhalb von 2 Wochen bei VERMED eingehend schriftlich mitzuteilen.
Bei Geschäften mit Vollkaufleuten muss der Käufer die Sendung bei Ankunft unverzüglich auf Transport- und sonstige Schäden untersuchen und VERMED von etwaigen Schäden oder Verlusten sofort durch eine schriftliche Meldung unter Angabe des genauen Sachverhalts Mitteilung machen. Die Vorschriften der §§ 377, 378 HGB bleiben ergänzend anwendbar.
In diesem Falle sind die mangelhaften Liefergegenstände in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch VERMED bereitzuhalten.
Gibt die Betriebsanleitung Hinweise zur Problemanalyse und Fehlereingrenzung einer gelieferten Ware, wird der Käufer bei Störungen nach diesen Hinweisen vorgehen, bevor er die Instandsetzung durch VERMED verlangt.
Vor der Warenrücksendung ist im Gespräch mit VERMED die Fehlerhaftigkeit der gelieferten Ware festzustellen. Die Warenrücksendung hat - sofern der Kunde Vollkaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist - frei Haus zu erfolgen.
Für die Überprüfung ungerechtfertigter oder unvollständiger Rücksendungen von beanstandeter Ware kann VERMED eine Bearbeitungspauschale von 50,00 EUR (incl. der gesetzl. MwSt.) erheben oder spezifisch abrechnen. Eine Bearbeitungspauschale entfällt, sofern seit dem Verkauf und der Übergabe der Ware durch VERMED noch nicht sechs Monate vergangen sind. Bei der Erhebung der Bearbeitungspauschale ist dem Käufer der Gegenbeweis vorbehalten, dass tatsächlich ein geringerer Schaden entstanden ist.
Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert VERMED nach ihrer Wahl unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz oder bessert nach. Regelmäßig sind dem Kunden mindestens zwei Nachbesserungsversuche zumutbar.
Zugesicherte Eigenschaften liegen nur dann vor, wenn Beschreibungen der Ware ausdrücklich als zugesicherte Eigenschaften schriftlich bezeichnet worden sind.
Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach Setzung einer angemessenen Frist fehl, so kann der Käufer nach Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wahlweise Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Während der Durchführung einer Nachbesserung ist der Ablauf der Gewährleistungsfrist gehemmt. Darüber hinaus bewirkt die Durchführung von Gewährleistungsarbeiten keine Verlängerung der Gewährleistung für das Produkt, sofern keine besonderen Umstände hinzutreten, die die Verjährung unterbrechen. Auch ein vorsorglicher Austausch von Geräteteilen erfolgt regelmäßig nur zur Beseitigung von gerügten Mängeln im Sinne von § 639 II BGB und ohne Anerkenntnis des Gewährleistungsanspruchs "in anderer Weise" (§ 208 BGB).
VERMED haftet für Mangelfolgeschäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften nur insoweit, als die Zusicherung gerade das Ziel verfolgte, den Käufer vor dem eingetretenen Schaden zu schützen. Für untypische, nicht vorhersehbare Schäden, insbesondere wegen des Auftretens von Computerviren, besteht daher keine Haftung.
Werden Betriebs- und Wartungshinweise von VERMED nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Gebrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, oder Eingriffe von nicht ausdrücklich dazu autorisierten Stellen vorgenommen, so entfällt die Gewährleistung insoweit, als dadurch Mängel entstanden sind.
Liegt ein Mangel vor und ist eines der vorstehenden Kriterien erfüllt, hat der Käufer zu beweisen, dass der Mangel nicht durch Eintritt einer der vorstehenden Voraussetzungen entstanden ist.
Gebrauchte Geräte oder Ersatzteile werden unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung geliefert.

11. Reparaturaufträge, Datensicherung
Die bei Auftragserteilung angegebenen Fehlerbeschreibungen und Diagnosen gelten lediglich als Anhaltspunkte für die Fehlersuche.
Im Auftragsschein sind die zu erbringenden Leistungen zu bezeichnen. Der Auftraggeber erhält hiervon eine Durchschrift.
Dem Kunden obliegt die vorsorgliche Datensicherung (Sicherungskopie). Sofern VERMED ein Auftrag zur Datensicherung erteilt wird, kann nicht zugesagt werden, dass dieser auch mit technisch vertretbarem Aufwand erfüllbar ist.

12. Vergebliche Fehlersuche
Der bei der Fehlersuche entstandene und zu belegende Aufwand wird dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn ein Auftrag nicht ausgeführt werden kann, weil der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftrat oder ein benötigtes Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist oder der Kunde durch sein Verschulden zum vereinbarten Termin nicht anwesend war oder der Auftrag während der Ausführung zurückgezogen wurde.

13. Kostenvoranschlag
Kostenvoranschläge sind für VERMED bis zum Ablauf von vier Wochen nach Abgabe verbindlich. Sie dürfen jedoch um bis zu 10 % der veranschlagten Summe überschritten werden, falls besondere Gründe dies rechtfertigen.
Die Kosten für die Erstellung eines Kostenvoranschlages richten sich nach der Art des Gerätes. Die Höhe der Kosten wird nach der jeweils gültigen Preisliste berechnet. Verlangt ein Kunde einen Kostenvoranschlag und wird dann die Reparatur auf Wunsch des Kunden nicht ausgeführt, so braucht der untersuchte Gegenstand nicht mehr in den Ursprungszustand zurückversetzt zu werden, wenn dieses technisch und wirtschaftlich nicht vertretbar ist.

14. Berechnung des Auftrages
Wünscht der Auftraggeber Abholung oder Zustellung des Auftragsgegenstandes, erfolgen diese auf seine Rechnung und Gefahr. Die Haftung bei Verschulden bleibt unberührt.

15. Pfandrecht
VERMED hat für ihre Forderungen aus dem Vertrag ein Pfandrecht an den von ihr hergestellten oder ausgebesserten Sachen des Kunden, die bei der Herstellung oder zum Zwecke der Ausbesserung in ihren Besitz gelangt sind.
Dieses Pfandrecht bezieht sich auch auf noch offene Forderungen aus vorangegangenen Verträgen von VERMED mit dem Kunden.

16. Gewährleistung für Reparaturarbeiten
Die Gewährleistung für Reparaturarbeiten bezieht sich nur auf tatsächlich ausgeführte Reparaturen und das dabei eingebaute Material.
Für die im Außendienst durchgeführten Reparaturarbeiten kann die Gewährleistung nach besonderer Vereinbarung entfallen, soweit die werkstattübliche Überprüfung des Reparaturgegenstandes nicht möglich ist. Der Kunde ist hierüber vor Durchführung der Reparatur zu informieren. Auf seinen Wunsch ist die Reparatur in der Werkstatt auszuführen.
VERMED behebt einen gewährleistungspflichtigen Mangel auf ihre Kosten im Betrieb und trägt die zum Zwecke der Nachbesserung erforderlichen Lohn-, Material-, Fracht- bzw. Transportkosten. Ist der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Auftragsgegenstand zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, werden die Fracht- bzw. Transportkosten von VERMED nicht übernommen.

17. Lagerkosten/Verwahrung/Verwertung
Werden reparierte Gegenstände nicht innerhalb von 4 Wochen nach der Abholaufforderung abgeholt, so kann VERMED vom Ablauf dieser Frist an ein angemessenes Lagergeld verlangen.
Erfolgt nicht spätestens drei Monate nach der Abholaufforderung die Abholung, entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und somit jede Haftung für leicht fahrlässige Beschädigung oder Untergang.
Einen Monat vor Ablauf dieser Frist ist dem Kunden eine Verkaufsandrohung zuzusenden. VERMED ist berechtigt, den Reparaturgegenstand nach erfolglosem Ablauf dieser Frist zur Deckung seiner Kosten zum Verkehrswert zu veräußern. Ein etwaiger Mehrerlös ist dem Kunden zu erstatten.

18. Haftung
VERMED haftet - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Ferner haftet VERMED bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten auch für leichte Fahrlässigkeit. Die Haftung ist in diesem Fall als auch bei positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt. Dabei kann für den Verlust von Daten keine Haftung übernommen werden, es sei denn, ein entsprechender Schaden wäre auch durch regelmäßige, d.h. bei Kaufleuten zumindest tägliche Sicherung nicht vermieden worden.

19. Widerrufsrecht für Verbraucher
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen haben bzw. hat; im Falle eines Vertrags über mehrere Waren, die Sie im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und die getrennt geliefert werden, beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (VERMED - Michael Grenzebach, Buckstrasse 5, 48151 Münster; Fax: +49 (0)251 - 39 65 88 99, Mail: seller@vermed.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an VERMED - Michael Grenzebach, - Logistik -, Buckstraße 5, 48151 Münster zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG

20. Teilunwirksamkeit
Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser Allgemeinen Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

21. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtliche Sondervermögen ist Erfüllungsort der Ort unserer Niederlassung oder Geschäftsstelle, an dem der Vertrag abgeschlossen wird. Gerichtsstand ist in diesem Fall Berlin,
bei der Zuständigkeit der Amtsgerichte das Amtsgericht Tiergarten.
Auf diesem Vertrag und alle damit im Zusammenhang stehenden Streitigkeiten ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Einheitlichen UN-Kaufrechtsabkommens, des Einheitlichen Kaufgesetzes (EKG) und des Einheitlichen Kaufabschlussgesetzes (EKAG) anwendbar.

Stand: 05/2019

VERMED - Michael Grenzebach
Vertrieb von Medizin- und Computertechnik